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   BVerfG, 20.11.1992 - 1 BvR 1246/91   

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https://dejure.org/1992,8350
BVerfG, 20.11.1992 - 1 BvR 1246/91 (https://dejure.org/1992,8350)
BVerfG, Entscheidung vom 20.11.1992 - 1 BvR 1246/91 (https://dejure.org/1992,8350)
BVerfG, Entscheidung vom 20. November 1992 - 1 BvR 1246/91 (https://dejure.org/1992,8350)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 611 Abs. 2 RVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 20.11.1992 - 1 BvR 1246/91
    Eine Grundrechtswidrigkeit liegt noch nicht vor, wenn die Anwendung einfachen Rechts durch den hierzu zuständigen Richter zu einem Ergebnis geführt hat, über dessen "Richtigkeit" in dem allgemeinen Sinne von "Sachgemäßheit" oder "Billigkeit" sich streiten läßt (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 30, 173 [197]; 82, 272 [280]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus BVerfG, 20.11.1992 - 1 BvR 1246/91
    Eine Grundrechtswidrigkeit liegt noch nicht vor, wenn die Anwendung einfachen Rechts durch den hierzu zuständigen Richter zu einem Ergebnis geführt hat, über dessen "Richtigkeit" in dem allgemeinen Sinne von "Sachgemäßheit" oder "Billigkeit" sich streiten läßt (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 30, 173 [197]; 82, 272 [280]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 20.11.1992 - 1 BvR 1246/91
    Eine Grundrechtswidrigkeit liegt noch nicht vor, wenn die Anwendung einfachen Rechts durch den hierzu zuständigen Richter zu einem Ergebnis geführt hat, über dessen "Richtigkeit" in dem allgemeinen Sinne von "Sachgemäßheit" oder "Billigkeit" sich streiten läßt (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 30, 173 [197]; 82, 272 [280]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BVerfG, 20.11.1992 - 1 BvR 1246/91
    Bedient sich das Fachgericht dabei herkömmlicher Auslegungsregeln, bestehen dagegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 82, 6 [11] m.w.N.).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BVerfG, 20.11.1992 - 1 BvR 1246/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat nicht zu prüfen, ob der Gesetzgeber im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfGE 3, 162 [182]; 84, 348 [359] m.w.N.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 20.11.1992 - 1 BvR 1246/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat nicht zu prüfen, ob der Gesetzgeber im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfGE 3, 162 [182]; 84, 348 [359] m.w.N.; st. Rspr.).
  • BSG, 01.03.1989 - 2/9b RU 56/87

    Unbillige Härte iS. des § 10 Abs. 1 S. 2 der Zweiten Verordnung über die

    Auszug aus BVerfG, 20.11.1992 - 1 BvR 1246/91
    Mit der Abfindung wird der Lohnersatzfunktion der Rente auf andere Weise und in dem Sinne Rechnung getragen, daß nunmehr das ersatzweise gewährte Kapital den Grunderwerb ermöglicht und damit eine wirtschaftliche Sicherung erreicht wird (vgl. BSG SozR 2200 § 611 Nr. 4 [S. 17 f.] m.w.N.).
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